ErwGr. 17

REG_2022_2379 · über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates

Die zur Erstellung von Statistiken erforderlichen Daten sollten mit möglichst geringen Kosten und möglichst geringem Verwaltungsaufwand der Auskunftspflichtigen, auch der Landwirte, der kleinen und mittleren Unternehmen und der Mitgliedstaaten, erhoben werden. Es ist daher erforderlich, die möglichen Eigentümer der Quellen, aus denen Daten benötigt werden, zu ermitteln und sicherzustellen, dass diese Quellen für Statistiken herangezogen werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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