ErwGr. 29

REG_2022_2379 · über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates

Um Flexibilität zu wahren und den Verwaltungsaufwand der Auskunftspflichtigen, der nationalen statistischen Ämter und anderer nationaler Behörden gering zu halten, sollten die Mitgliedstaaten statistische Erhebungen, Verwaltungsunterlagen und jegliche anderen Quellen, Methoden oder innovativen Ansätze nutzen können, einschließlich wissenschaftlich fundierter und gut dokumentierter Methoden wie Imputation, Schätzung und Modellierung. Die Qualität und insbesondere die Genauigkeit, Aktualität und Vergleichbarkeit der auf diesen Quellen beruhenden Statistiken sollte stets sichergestellt sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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