ErwGr. 3

REG_2022_2379 · über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates

Hochwertige, harmonisierte, kohärente und vergleichbare statistische Daten sind wichtig, um den Zustand und die Trends der landwirtschaftlichen Betriebsmittel und der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union zu bewerten, damit aussagekräftige und präzise Daten über die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen der Landwirtschaft und über das Tempo des Übergangs zu nachhaltigeren landwirtschaftlichen Verfahren bereitgestellt werden können. Die erhobenen Daten sollten sich auch auf das Funktionieren der Märkte und die Ernährungssicherheit erstrecken, um den Zugang zu hochwertigen Lebensmitteln in ausreichender Menge sicherzustellen, sowie auf die Bewertung der Nachhaltigkeit und der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen und Leistungen der Unionspolitik und der jeweiligen nationalen Politik und auf die Beurteilung der Nachhaltigkeit und der Auswirkungen der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Diese Daten umfassen unter anderem Statistiken über Viehbestände und Fleisch, die Erzeugung und Verwendung von Eiern sowie die Erzeugung und Verwendung von Milch und Milcherzeugnissen. Wichtig sind auch Statistiken über Flächen, Erträge und Produktion von Ackerkulturen, Gemüse, Dauerkulturen und Grünland sowie Rohstoffbilanzen. Außerdem werden Statistiken über den Verkauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und Tierarzneimitteln und insbesondere über Antibiotika in Futtermitteln benötigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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