ErwGr. 42

REG_2022_2379 · über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates

Im Interesse der Kohärenz und Vergleichbarkeit der nach den Grundsätzen von Artikel 338 Absatz 2 AEUV erstellten Agrarstatistik der Union sollte die behördenübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung im Rahmen des ESS verstärkt werden. Auch von anderen Stellen der Union, die nicht in dieser Verordnung genannt sind, sowie von anderen Organisationen werden Daten erhoben. Die Zusammenarbeit zwischen diesen Stellen und Organisationen und den am ESS beteiligten Stellen sollte daher verstärkt werden, um Synergieeffekte zu nutzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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