REG_2022_2399 · zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013
Der Austausch digitaler Informationen über das EU CSW-CERTEX sollte Nichtzollformalitäten der Union umfassen, die durch andere Rechtsvorschriften der Union als die zollrechtlichen Vorschriften geregelt sind und mit deren Durchsetzung die Zollbehörden betraut sind. Die Nichtzollformalitäten der Union umfassen alle Vorgänge, die — für den internationalen Warenverkehr, einschließlich des Teils des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, sofern erforderlich — von einer natürlichen Person, einem Wirtschaftsbeteiligten oder einer zuständigen Partnerbehörde durchzuführen sind. Diese Formalitäten sehen verschiedene Verpflichtungen bezüglich der Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr bestimmter Waren vor, und ihre Überprüfung in Form von Zollkontrollen ist für das wirksame Funktionieren der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll unerlässlich. Unter das EU CSW-CERTEX sollten digitalisierte Formalitäten fallen, die im Unionsrecht festgelegt sind und von den zuständigen Partnerbehörden zur Speicherung der für die Warenabfertigung relevanten Informationen aus allen Mitgliedstaaten in elektronischen Nichtzollsystemen der Union verwaltet werden. Es ist daher angezeigt, die Nichtzollformalitäten der Union und die jeweiligen Nichtzollsysteme der Union zu bestimmen, die unter die Zusammenarbeit im digitalen Bereich im Rahmen des EU CSW-CERTEX fallen sollten.
Insbesondere sollte die Definition der Nichtzollsysteme der Union weit gefasst sein und die verschiedenen Situationen und rechtlichen Formulierungen in den Rechtsakten umfassen, die die Schaffung und Nutzung dieser Systeme ermöglicht haben oder ermöglichen sollen. Darüber hinaus sollte festgelegt werden, bis zu welchem Zeitpunkt das spezifische Nichtzollsystem der Union, das eine Nichtzollformalität der Union abdeckt, und die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll mit dem EU CSW-CERTEX verknüpft werden sollten. Diese Zeitpunkte sollten die in anderen Rechtsvorschriften der Union als dem Zollrecht festgelegten Zeitpunkte für die Erfüllung der spezifischen Nichtzollformalität der Union berücksichtigen, um die Erfüllung dieser Formalität über die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll zu ermöglichen. Insbesondere sollte sich das EU CSW-CERTEX anfänglich auf gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Vorschriften, Vorschriften für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse, Umweltvorschriften mit Bezug auf fluorierte Treibhausgase und ozonabbauende Stoffe sowie auf Formalitäten im Zusammenhang mit der Einfuhr von Kulturgütern erstrecken.
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