ErwGr. 25

REG_2022_2463 · zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 (Makrofinanzhilfe +)

Es sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, den Finanzierungsbedarf der Ukraine neu zu bewerten und die Unterstützung zu kürzen, auszusetzen oder einzustellen, wenn dieser Bedarf während des Zeitraums der Auszahlung im Rahmen des Instruments im Vergleich zu den ursprünglichen Projektionen wesentlich zurückgeht. Auch sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, die Auszahlungen auszusetzen oder einzustellen, wenn die Voraussetzungen für die Freigabe der Mittel im Rahmen des Instruments nicht erfüllt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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