ErwGr. 24

REG_2022_2474 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 eine vorübergehende Ausnahme von Einfuhr- und Ausfuhrverboten der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eingeführt. Um einen zügigen Ausstieg aus dem russischen Markt zu erleichtern, ist diese Ausnahmeregelung befristet und in ihrem Umfang beschränkt, indem sie den Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung solcher Güter, oder ihre Einfuhr in die Union, bis zum 30. September 2023 ermöglicht, und gilt nur für Güter, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Verbote bereits physisch in Russland befanden. Darüber hinaus sollten die nationalen Behörden sicherstellen, dass die verbotenen Güter, die infolge des Abzugs von Investitionen in Russland verbleiben, weder einem militärischen Endnutzer zugutekommen noch eine militärische Endverwendung haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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