ErwGr. 9

REG_2022_2495 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 in Bezug auf Beschränkungen des Zugangs zu Unionsgewässern

Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat vor Ablauf der Ausnahmeregelungen einen Bericht über die Anwendung der allgemeinen Vorschriften über den Zugang zu Gewässern gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 vorlegen. Dieser Bericht sollte bis zum 30. Juni 2031 vorgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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