Art. 1

REG_2022_2584 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2022-2026)

Die in dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und Mauritius (2022-2026) festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
1.40 Ringwadenfänger: — Spanien: 22 Schiffe — Frankreich: 16 Schiffe — Italien: 2 Schiffe
2.45 Oberflächen-Langleinenfischer: — Spanien: 12 Schiffe — Frankreich: 29 Schiffe — Portugal: 4 Schiffe

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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