ErwGr. 3

REG_2022_2584 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2022-2026)

Im zweiten Protokoll (4) zum Abkommen sind für einen Zeitraum von vier Jahren die Fangmöglichkeiten für Unionsschiffe in den mauritischen Gewässern und die von der Union gewährte finanzielle Gegenleistung festgelegt. Die Geltungsdauer dieses Protokolls endete am 7. Dezember 2021.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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