ErwGr. 1

REG_2022_263 · über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

Der Rat hat am 23. Februar 2022 als Reaktion auf die Unterzeichnung eines Dekrets durch den Präsidenten der Russischen Föderation zur Anerkennung der „Unabhängigkeit und Souveränität“ der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und zur Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete den Beschluss (GASP) 2022/266 angenommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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