Art. 3e

REG_2022_334 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 883/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

(1)Der von der Kommission gemäß ihrem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/709 benannte Netzmanager unterstützt die Kommission und ihre Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der Umsetzung und Einhaltung von Artikel 3d. Der Netzmanager hat insbesondere die Aufgabe, alle von Luftfahrzeugbetreibern eingereichten Flugpläne abzulehnen, die auf die Absicht hindeuten, dass über dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Union Tätigkeiten durchgeführt werden sollen, die einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung oder gegen andere geltende Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen darstellen, sodass dem Piloten das Fliegen nicht gestattet wird.
(2)Der Netzmanager legt der Kommission und den Mitgliedstaaten auf der Basis einer Analyse der Flugpläne regelmäßig Berichte über die Umsetzung des Artikels 3d vor.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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