ErwGr. 5

REG_2022_350 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

In seinen Schlussfolgerungen vom 10. Mai 2021 betonte der Rat, dass die Widerstandsfähigkeit der Union und der Mitgliedstaaten sowie ihre Fähigkeit zur Abwehr hybrider Bedrohungen, einschließlich Desinformation, weiter gestärkt werden müssen, wobei die koordinierte und integrierte Nutzung bestehender und möglicher neuer Instrumente zur Abwehr hybrider Bedrohungen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten sowie mögliche Reaktionen im Bereich hybrider Bedrohungen, unter anderem auf ausländische Einmischung und Einflussnahme, die Präventivmaßnahmen sowie die Auferlegung von Kosten für feindselige staatliche und nichtstaatliche Akteure umfassen können, sichergestellt werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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