ErwGr. 12

REG_2022_477 · zur Änderung der Anhänge VI bis X der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen bestimmte Standarddatenanforderungen und spezifische Vorschriften für deren Abweichungen präzisiert und die Rechtssicherheit der von der Agentur bereits angewandten Bewertungsverfahren erhöht werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass infolge der Änderungen bestimmte Registrierungsdossiers aktualisiert werden müssen. Diese Verordnung sollte daher erst nach einer gewissen Zeit in Kraft treten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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