Anhang V

REG_2022_576 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Anhang XVIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
1.
Abschnitt 10 erhält folgende Fassung: „10.
Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren ex 7101 00 00 Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht ex 7102 00 00 Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst, ausgenommen für industrielle Zwecke ex 7103 00 00 Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht ex 7104 91 00 Diamanten, ausgenommen zu industriellen Zwecken ex 7105 00 00 Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen, ausgenommen zu industriellen Zwecken ex 7106 00 00 Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver ex 7107 00 00 Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug ex 7108 00 00 Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver ex 7109 00 00 Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug ex 7110 11 00 Platin, in Rohform oder als Pulver ex 7110 19 00 Platin, anderes als in Rohform oder als Pulver ex 7110 21 00 Palladium, in Rohform oder als Pulver ex 7110 29 00 Palladium, anderes als in Rohform oder als Pulver ex 7110 31 00 Rhodium, in Rohform oder als Pulver ex 7110 39 00 Rhodium, anderes als in Rohform oder als Pulver ex 7110 41 00 Iridium, Osmium und Ruthenium, in Rohform oder als Pulver ex 7110 49 00 Iridium, Osmium und Ruthenium, anderes als in Rohform oder als Pulver ex 7111 00 00 Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug ex 7113 00 00 Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ex 7114 00 00 Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ex 7115 00 00 andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ex 7116 00 00 Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)“
„10.
Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren ex 7101 00 00 Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht ex 7102 00 00 Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst, ausgenommen für industrielle Zwecke ex 7103 00 00 Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht ex 7104 91 00 Diamanten, ausgenommen zu industriellen Zwecken ex 7105 00 00 Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen, ausgenommen zu industriellen Zwecken ex 7106 00 00 Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver ex 7107 00 00 Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug ex 7108 00 00 Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver ex 7109 00 00 Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug ex 7110 11 00 Platin, in Rohform oder als Pulver ex 7110 19 00 Platin, anderes als in Rohform oder als Pulver ex 7110 21 00 Palladium, in Rohform oder als Pulver ex 7110 29 00 Palladium, anderes als in Rohform oder als Pulver ex 7110 31 00 Rhodium, in Rohform oder als Pulver ex 7110 39 00 Rhodium, anderes als in Rohform oder als Pulver ex 7110 41 00 Iridium, Osmium und Ruthenium, in Rohform oder als Pulver ex 7110 49 00 Iridium, Osmium und Ruthenium, anderes als in Rohform oder als Pulver ex 7111 00 00 Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug ex 7113 00 00 Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ex 7114 00 00 Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ex 7115 00 00 andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ex 7116 00 00 Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)“
ex 7101 00 00 Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
ex 7102 00 00 Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst, ausgenommen für industrielle Zwecke
ex 7103 00 00 Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
ex 7104 91 00 Diamanten, ausgenommen zu industriellen Zwecken
ex 7105 00 00 Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen, ausgenommen zu industriellen Zwecken
ex 7106 00 00 Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
ex 7107 00 00 Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug
ex 7108 00 00 Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
ex 7109 00 00 Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug
ex 7110 11 00 Platin, in Rohform oder als Pulver
ex 7110 19 00 Platin, anderes als in Rohform oder als Pulver
ex 7110 21 00 Palladium, in Rohform oder als Pulver
ex 7110 29 00 Palladium, anderes als in Rohform oder als Pulver
ex 7110 31 00 Rhodium, in Rohform oder als Pulver
ex 7110 39 00 Rhodium, anderes als in Rohform oder als Pulver
ex 7110 41 00 Iridium, Osmium und Ruthenium, in Rohform oder als Pulver
ex 7110 49 00 Iridium, Osmium und Ruthenium, anderes als in Rohform oder als Pulver
ex 7111 00 00 Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug
ex 7113 00 00 Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
ex 7114 00 00 Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
ex 7115 00 00 andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
ex 7116 00 00 Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)“
2.folgender neuer Abschnitt wird eingefügt: „(23) Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts ex 9004 90 90 Nachtsichtgeräte oder Wärmebildgeräte 9005 10 00 Ferngläser ex 9005 80 00 Spektive ex 9013 10 90 Zielfernrohre ex 9013 10 90 Waffenzielgeräte ex 9013 10 90 Waffenzielgeräte mit Wärmebildverstärkung ex 9013 80 90 Rotpunktvisier 9015 10 00 Entfernungsmesser“
„(23) Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts ex 9004 90 90 Nachtsichtgeräte oder Wärmebildgeräte 9005 10 00 Ferngläser ex 9005 80 00 Spektive ex 9013 10 90 Zielfernrohre ex 9013 10 90 Waffenzielgeräte ex 9013 10 90 Waffenzielgeräte mit Wärmebildverstärkung ex 9013 80 90 Rotpunktvisier 9015 10 00 Entfernungsmesser“
ex 9004 90 90 Nachtsichtgeräte oder Wärmebildgeräte
9005 10 00 Ferngläser
ex 9005 80 00 Spektive
ex 9013 10 90 Zielfernrohre
ex 9013 10 90 Waffenzielgeräte
ex 9013 10 90 Waffenzielgeräte mit Wärmebildverstärkung
ex 9013 80 90 Rotpunktvisier
9015 10 00 Entfernungsmesser“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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