ErwGr. 3

REG_2022_576 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Der Rat hat am 8. April 2022 den Beschluss (GASP) 2022/578 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen. Mit diesem wird die Liste der Kontrollen unterliegenden Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, erweitert. Ferner werden zusätzliche Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Güter aus Russland eingeführt, insbesondere für Kohle und andere feste fossile Brennstoffe. Außerdem werden weitere Beschränkungen für Ausfuhren nach Russland eingeführt, insbesondere für die Ausfuhr von Flugturbinenkraftstoffen und anderen Gütern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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