ErwGr. 8

REG_2022_576 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Es ist angezeigt, die Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit bestimmten russischen Staatsunternehmen und deren Tochtergesellschaften auf Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und die Schweiz sowie auf den westlichen Balkan auszuweiten; die Union erwartet, dass sich alle Länder in der Region den restriktiven Maßnahmen der EU, einschließlich denjenigen betreffend die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, rasch und vollständig anschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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