ErwGr. 5

REG_2022_585 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) enthält die allgemeinen Vorschriften für die Durchführung der Fonds für innere Angelegenheiten 2014-2020, unter anderem im Hinblick auf die Finanzierung der Ausgaben und den Durchführungszeitraum. In diesen Vorschriften ist festgelegt, dass Ausgaben der Mitgliedstaaten nur förderfähig sind, wenn sie bis spätestens 30. Juni 2023 ausgezahlt werden und dass der Durchführungszeitraum am 31. Dezember 2023 endet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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