ErwGr. 6

REG_2022_586 · zur Änderung des Anhangs XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Alle oben genannten Stoffe erfüllen die Kriterien gemäß Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und sind in die Kandidatenliste für eine etwaige Aufnahme in Anhang XIV der genannten Verordnung aufgenommen worden. Außerdem sind sie laut der Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) vom 1. Oktober 2019 (3) prioritär in den genannten Anhang aufzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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