Art. 5 – Angemessene Nutzung

REG_2022_612 · über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

(1)Roaminganbieter können gemäß diesem Artikel und den gemäß Artikel 7 angenommenen Durchführungsrechtsakten eine Regelung der angemessenen Nutzung („Fair Use Policy“) für die Inanspruchnahme regulierter Endkunden-Roamingdienste, die zu dem geltenden inländischen Endkundenpreis bereitgestellt werden, anwenden, um eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung regulierter Endkunden-Roamingdienste durch Roamingkunden zu vermeiden, wie etwa die Nutzung solcher Dienste durch Roamingkunden in einem Mitgliedstaat, der nicht der ihres inländischen Anbieters ist, für andere Zwecke als vorübergehende Reisen. Eine Regelung der angemessenen Nutzung ermöglicht den Kunden eines Roaminganbieters die Nutzung von regulierten Endkunden-Roamingdiensten zu dem anwendbaren inländischen Endkundenpreis in einem Umfang, der ihren Tarifen entspricht.
(2)Artikel 8 gilt für regulierte Endkunden-Roamingdienste, die über die Beschränkungen im Rahmen einer Regelung der angemessenen Nutzung hinausgehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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