ErwGr. 4

REG_2022_612 · über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

Die Verordnung (EU) Nr. 531/2012 läuft am 30. Juni 2022 aus, und das Ziel dieser Verordnung besteht darin, eine Neufassung vorzunehmen und gleichzeitig neue Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz einzuführen, einschließlich der Transparenz in Bezug auf die Nutzung von Mehrwertdiensten beim Roaming und die Nutzung von Roaming in nicht-terrestrischen öffentlichen Mobilfunknetzen, und ein echtes Erlebnis des Roamings zu Inlandspreisen in Bezug auf Dienstqualität und Zugang zu Notdiensten beim Roaming sicherzustellen. Die Geltungsdauer dieser Verordnung ist auf zehn Jahre, d. h. bis zum Jahr 2032, festgesetzt, um Rechtssicherheit auf dem Markt zu schaffen und den Regulierungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Mit dieser Verordnung wird die Anforderung eingeführt, dass die Kommission in den Jahren 2025 und 2029 Überprüfungen durchführt und dem Europäischen Parlament und dem Rat Berichte vorlegt, auf die gegebenenfalls ein Legislativvorschlag zur Änderung dieser Verordnung folgt, wenn die Marktentwicklungen dies erfordern. Aufgrund der raschen Marktentwicklungen und der zügigen Einführung neuer Technologien sollte die Kommission insbesondere prüfen, ob es angebracht ist, bei der Vorlage ihres ersten Berichts im Jahr 2025 einen Legislativvorschlag zur Änderung dieser Verordnung zu unterbreiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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