ErwGr. 1

REG_2022_625 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (2) werden bestimmte im Beschluss 2014/145/GASP des Rates (3) vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, einschließlich des Einfrierens der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher oder juristischer Personen, Einrichtungen oder Organisationen oder mit ihnen verbundener natürlicher oder juristischer Personen, Einrichtungen oder Organisationen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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