ErwGr. 11

REG_2022_63 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid (E 171)

Am 6. Mai 2021 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Sicherheitsbewertung von Titandioxid (E 171) als Lebensmittelzusatzstoff (5). Vor dem Hintergrund des Gutachtens zu den vorgeschlagenen Änderungen der Spezifikationen und gemäß den Leitlinien von 2018 zur Nanotechnologie werden in dem Gutachten neben allen neuen relevanten Daten auch die vor 2016 veröffentlichten Daten zur potenziellen Genotoxizität von Titandioxid-Nanopartikeln berücksichtigt, die zuvor nicht als relevant für die Neubewertung im Jahr 2016 ermittelt worden waren. Die Behörde wies in ihrem Gutachten darauf hin, dass auf der Grundlage aller verfügbaren Nachweise Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität nicht ausgeschlossen werden könnten, und kam angesichts der zahlreichen Unsicherheiten zu dem Schluss, dass Titandioxid (E 171) bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Die Behörde hat neue Studien, die die Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität und andere verbleibende Unsicherheiten ausräumen könnten, weder ermittelt noch empfohlen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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