ErwGr. 5

REG_2022_650 · zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in Bezug auf die Spezifikationen für Natriumdiacetat (E 262(ii))

Nach Angaben des Antragstellers wird bei der Herstellung von Natriumdiacetat (E 262(ii)) ein stöchiometrisches Erzeugnis mit einem Gehalt von 42,3 % an freier Essigsäure gewonnen. Der Antragsteller macht geltend, dass die Senkung des Gehalts an freier Essigsäure auf 39-41 % übermäßige Energiemengen erfordere. Daher werde durch die Anhebung der Obergrenze für freie Essigsäure auf 43 % die Trocknungszeit während der Herstellung verkürzt, was zu einer Verringerung des Energiebedarfs und somit zu einem nachhaltigeren Herstellungsverfahren führe.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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