ErwGr. 5

REG_2022_710 · über die Nichtzulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos

Nachdem das Unternehmen Anxiofit Ltd. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Begründung einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Anxiofit-1 im Hinblick auf die Verringerung unterschwelliger und leichter Angst (Frage Nr. EFSA-Q-2020-00032) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Anxiofit-1 verbessert nachweislich unterschwellige und leichte Angst. Unterschwellige und leichte Angst gehören zu den Risikofaktoren für die Entwicklung von Angststörungen und Depressionen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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