ErwGr. 5

REG_2022_711 · über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem das Unternehmen analyze & realize GmbH einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich GlycoLite™ und der Reduktion des Körpergewichts abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2018-00611). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „GlycoLite™ trägt zur Reduktion des Körpergewichts bei.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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