ErwGr. 5

REG_2022_727 · über die Nichtzulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos

Nachdem Han-Biotech GmbH einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über die zuständige Behörde Deutschlands gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe in Bezug auf Symbiosal® und die Senkung des Blutdrucks und ein verringertes Hochdruckrisiko abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2018-00002). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Es wurde nachgewiesen, dass mit der Verwendung von Symbiosal® statt traditionellem Speisesalz der Blutdruckanstieg gesenkt werden kann. Blutdruckanstieg ist ein Risikofaktor für Bluthochdruck (Hypertension).“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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