ErwGr. 5

REG_2022_838 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 hinsichtlich der Sicherung, Analyse und Speicherung von Beweismitteln durch Eurojust im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten

Staatsanwaltschaften mehrerer Mitgliedstaaten und der Ukraine haben Ermittlungen zu den Ereignissen in der Ukraine aufgenommen, erforderlichenfalls auch mit der Unterstützung von Eurojust. Am 27. Juni 2016 hat Eurojust eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Ukraine geschlossen. Im Einklang mit dieser Vereinbarung hat die Ukraine einen Verbindungsstaatsanwalt zu Eurojust entsandt, um die Zusammenarbeit zwischen Eurojust und der Ukraine zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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