ErwGr. 1

REG_2022_839 · zur Festlegung von Übergangsbestimmungen für die Verpackung und Kennzeichnung von Tierarzneimitteln, die gemäß der Richtlinie 2001/82/EG oder der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zugelassen oder registriert wurden

Die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) gilt seit dem 28. Januar 2022.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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