ErwGr. 37

REG_2022_850 · über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

Die Amtszeit der Mitglieder des e-CODEX-Programmverwaltungsrats und ihrer Stellvertreter sollte verlängert werden können. Der Vertretung der einzelnen Mitgliedstaaten im e-CODEX-Programmverwaltungsrat sollte gebührend Rechnung getragen werden; diese soll wann immer möglich gefördert werden, damit sichergestellt ist, dass alle Mitgliedstaaten im Laufe der Zeit im e-CODEX-Programmverwaltungsrat vertreten sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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