Art. 19 – Anleitung bezüglich der Kriterien für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung der Union

REG_2022_869 · zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013

Die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Verordnung genannten spezifischen Kriterien und die in Artikel 4 Absatz 5 dieser Verordnung genannten Parameter gelten für die Festlegung von Kriterien für die Gewährung der finanziellen Unterstützung der Union, die in der Verordnung (EU) 2021/1153 vorgesehen ist. Für Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die unter Artikel 24 dieser Verordnung fallen, finden die Kriterien Marktintegration, Versorgungssicherheit, Wettbewerb und Nachhaltigkeit Anwendung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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