Anhang III

REG_2022_879 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

In Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden folgende Partnerländer angefügt:
„VEREINIGTES KÖNIGREICH SÜDKOREA“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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