ErwGr. 3

REG_2022_972 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

Da die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.2583 und 09.2876 zur Deckung des Bedarfs der Wirtschaftsbeteiligten in der Union nicht mehr ausreichen, sollte die Beschreibung der unter diese Kontingente fallenden Waren geändert werden. Die Angabe des für diese Waren geltenden TARIC-Codes sollte daher geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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