ErwGr. 5

REG_2023_1141 · über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem Nestlé S.A. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Begründung zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Beta-Glucanen aus Hafer und/oder Gerste in durch Druckkochen hergestellten verzehrfertigen Frühstückscerealien und der Verringerung des Anstiegs des Blutzuckerspiegels nach dem Verzehr abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2020-000447). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Der Verzehr von Beta-Glucanen aus Hafer und/oder Gerste in einer verzehrfertigen Frühstückscerealie trägt dazu bei, den Anstieg des Blutzuckerspiegels nach dieser Mahlzeit zu verringern.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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