ErwGr. 1

REG_2023_1321 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2170 hinsichtlich der Anwendung von Zollkontingenten der Union und anderen Einfuhrkontingenten auf bestimmte nach Nordirland verbrachte Stahlerzeugnisse

Artikel 1 der Verordnung (EU) 2020/2170 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) sieht vor, dass aus Drittländern eingeführte Waren nur dann für eine Behandlung im Rahmen von Einfuhrzollkontingenten der Union oder anderen Einfuhrkontingenten in Betracht kommen, wenn diese Waren in den angeführten Gebieten in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Mit dieser Bestimmung wird den Gefahren für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts der Union und die Integrität der gemeinsamen Handelspolitik begegnet, die sich aus der Umgehung der Zollkontingente der Union oder anderer Einfuhrkontingente ergäben. Nordirland befindet sich nicht unter den in Artikel 1 der genannten Verordnung aufgeführten Gebieten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 1 REG_2023_1321 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 1 REG_2023_1321 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.