ErwGr. 6

REG_2023_1321 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2170 hinsichtlich der Anwendung von Zollkontingenten der Union und anderen Einfuhrkontingenten auf bestimmte nach Nordirland verbrachte Stahlerzeugnisse

Darüber hinaus hat sich das Vereinigte Königreich verpflichtet, durch die erforderlichen Maßnahmen im Einklang mit dem Protokoll sicherzustellen, dass die unter Nutzung der Zollkontingente der Union getätigten Verbringungen der betroffenen Erzeugnisse auf diese Kontingente angerechnet werden, sobald diese Erzeugnisse in Nordirland in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, so wie es bei der Einfuhr dieser Waren in die Union der Fall wäre.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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