ErwGr. 8

REG_2023_1428 · zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 in Bezug auf Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471)

Da der Lebensmittelzusatzstoff E 471 ohne Höchstmengenangabe („quantum satis“) in Lebensmittelkategorien zugelassen ist, für die Höchstgehalte für das Vorhandensein von Glycidylfettsäureestern festgelegt werden sollen oder bereits festgelegt wurden, sollten Höchstgehalte für Glycidylfettsäureester (ausgedrückt als Glycidol) im Lebensmittelzusatzstoff E 471 festgelegt werden, um das Inverkehrbringen unsicherer Lebensmittel zu vermeiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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