ErwGr. 21

REG_2023_1464 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Formaldehyd und Formaldehydabspaltern

Die Kommission vertritt, unter Berücksichtigung des Dossiers gemäß Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, die Ansicht, dass von aus Erzeugnissen freigesetztem Formaldehyd ein inakzeptables Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht und dass eine Beschränkung, mit der ein Emissionsgrenzwert für Formaldehyd freisetzende Erzeugnisse zur Verringerung der Exposition der breiten Öffentlichkeit gegenüber Formaldehyd durch Inhalation festgelegt wird, die zweckmäßigste unionsweite Maßnahme darstellt, um das Risiko anzugehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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