Art. 1

REG_2023_1478 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar (2023-2027)

Die in dem Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden während der gesamten Anwendungsdauer des genannten Protokolls wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
a)Thunfischwadenfänger: Spanien: 16 Schiffe Frankreich: 15 Schiffe Italien: 1 Schiff Insgesamt: 32 Schiffe;
b)Oberflächen-Langleinenfischer mit einer BRZ von mehr als 100: Spanien: 7 Schiffe Frankreich: 4 Schiffee Portugal: 2 Schiffe Insgesamt: 13 Schiffe;
c)Oberflächen-Langleinenfischer mit einer BRZ von bis zu 100: Frankreich: 20 Schiffe Insgesamt: 20 Schiffe.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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