ErwGr. 1

REG_2023_1478 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar (2023-2027)

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar (im Folgenden „Madagaskar“) und der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden „Abkommen von 2007“) (1), das mit der Verordnung (EG) Nr. 31/2008 des Rates (2) genehmigt wurde, wird seit dem 1. Januar 2007 vorläufig angewandt. Das seit dem selben Tag angewandte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen von 2007 wurde mehrfach ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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