REG_2023_1506 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Tiefseebestände
Mit der Verordnung (EU) 2023/194 wird eine vorläufige TAC für Eismeergarnele (Pandalus borealis) in den Unionsgewässern und den norwegischen Gewässern der ICES-Division 3a für 2023 festgesetzt. Die Union und Norwegen führten Konsultationen über die Höhe der TAC für Eismeergarnele in den ICES-Divisionen 3a und 4a Ost für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024. Diese Konsultationen wurden auf der Grundlage des vom Rat am 12. Juni 2023 gebilligten Standpunkts der Union geführt. Am 29. Juni 2023 einigten sich die Union und Norwegen auf eine TAC in den ICES-Divisionen 3a und 4a Ost in Höhe von 6 076 Tonnen, wovon 4 253 Tonnen der ICES-Division 3a zugewiesen werden sollen. Diese Höhe der TAC entspricht der Höhe, die im ICES-Gutachten für diesen Bestand für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 empfohlen worden wäre, falls bei der Empfehlung davon ausgegangen worden wäre, dass die Fangmöglichkeiten in der ersten Jahreshälfte 2023 nicht vollständig ausgeschöpft wurden und dass zum 1. Juli 2023 900 Tonnen noch nicht gefischt waren. Nach den von der Union und Norwegen vorgelegten Fangdaten entspricht diese spätere Annahme dem Grad der Ausschöpfung der Fangmöglichkeiten zum 1. Juli 2023. Für den Übergang bei der Festsetzung einer TAC für Eismeergarnele in der ICES-Division 3a von zweimal auf einmal pro Jahr sollte i) die vorläufige TAC für diesen Bestand für 2023 durch eine endgültige TAC für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023 in der mit Norwegen am 17. März 2023 vereinbarten Höhe ersetzt werden und ii) die TAC für diesen Bestand für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 in der mit Norwegen am 29. Juni 2023 vereinbarten Höhe festgesetzt werden.
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