Anhang II

REG_2023_154 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia

Folgender Anhang wird angefügt:
1.Alle Arten von Waffen mit einem Kaliber bis zu 14,7 mm und zugehörige Munition;
2.RPG-7 und rückstoßfreie Gewehre und zugehörige Munition;
3.Visiere mit Nachtsichtfähigkeit der Generation 2 oder darunter;
4.zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Luftfahrzeuge mit Drehflügeln oder Hubschrauber;
5.hartballistische Körperpanzer-Schutzplatten, die einen ballistischen Schutz größer/gleich Stufe III (NIJ 0101.06 von Juli 2008) oder entsprechenden nationalen Anforderungen bewirken;
6.zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Landfahrzeuge;
7.zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Kommunikationsausrüstung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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