ErwGr. 83

REG_2023_1543 · über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren

Das dezentrale IT-System sollte sich aus den IT-Systemen der Mitgliedstaaten und der Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie aus interoperablen Zugangspunkten zusammensetzen, über die diese IT-Systeme miteinander vernetzt sind. Die Zugangspunkte des dezentralen IT-Systems sollten auf dem mit der Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates (24) eingerichteten e-CODEX-System beruhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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