ErwGr. 8

REG_2023_163 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von DDT und Oxathiapiprolin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Behörde übermittelte der Kommission Überwachungsdaten aus dem Zeitraum 2016-2020, die belegen, dass die DDT-Rückstände bei Wildschweinerzeugnissen die geltenden RHG für wildlebende Landtiere überschreiten, jedoch dem geltenden RHG für Schwein entsprechen. Aufgrund dieser jüngsten Überwachungsdaten, welche die in der Umwelt persistenten Mengen widerspiegeln, und um einheitliche Durchsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten zu ermöglichen, sollte der geltende RHG für DDT bei Wildschwein an den RHG für diesen Stoff bei Schwein angeglichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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