ErwGr. 3

REG_2023_1670 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission

Der starke Anstieg der Nachfrage nach Smartphones und Tablets in Verbindung mit ihrer erweiterten Funktionalität hat auf dem EU-Markt zu einer erhöhten Nachfrage nach Energie und den für die Herstellung solcher Geräte notwendigen Materialien geführt, welche mit einer Zunahme der damit verbundenen Umweltauswirkungen einhergeht. Darüber hinaus werden Geräte von den Nutzern häufig vorzeitig ersetzt und am Ende ihrer Nutzungsdauer nicht ausreichend wiederverwendet oder recycelt, was zu einer Verschwendung von Ressourcen führt. Vor diesem Hintergrund wurden in der vorbereitenden Studie Umweltaspekte ermittelt, die in dieser Verordnung behandelt werden sollen. Diese Aspekte betreffen hauptsächlich die Ressourceneffizienz und umfassen die Vermeidung vorzeitiger Obsoleszenz, die Reparierbarkeit und Zuverlässigkeit der Produkte und ihrer Schlüsselkomponenten wie Batterien und Displays sowie Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.11.2024

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