ErwGr. 2

REG_2023_1679 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/378 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/2021/1)

Am 27. Juli 2023 beschloss der EZB-Rat, die Mindestreserven mit 0 % zu verzinsen. Mit dem Beschluss des EZB-Rates zur Senkung der Verzinsung der Mindestreserveguthaben wird die anhaltende Wirksamkeit der Geldpolitik sichergestellt, da die Ankerwirkung des Einlagesatzes für die Geldmärkte gewahrt und damit das derzeitige Maß an Kontrolle über den geldpolitischen Kurs beibehalten wird. Zugleich wird der Beschluss die Geldpolitik im gegenwärtigen ökonomischen Kontext effizienter machen, indem der insgesamt auf Reserven zu zahlende Zinsbetrag, der zur Umsetzung des angemessenen Kurses erforderlich ist, reduziert wird. Diese Effizienzerwägung hat seit der Anhebung der EZB-Leitzinsen umso mehr Relevanz.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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