Art. 3 – Einrichtung der Initiative

REG_2023_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Chip-Gesetz)

(1)Die Initiative wird für die Laufzeit des durch die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates (30) festgelegten Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 eingerichtet.
(2)Die Initiative wird mit Finanzmitteln des Programms „Horizont Europa“ und des Programms „Digitales Europa“, insbesondere des spezifischen Ziels 6 des Programms „Digitales Europa“, in indikativer Höhe von höchstens 1,725 Mrd. EUR bzw. 1,575 Mrd. EUR unterstützt. Die Ausführung dieser Mittel erfolgt im Einklang mit den Verordnungen (EU) 2021/694 und (EU) 2021/695.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.11.2024

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