Art. 55 – Jährlicher Einsetzbericht

REG_2023_2053 · zur Festlegung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EU) 2017/2107 und (EU) 2019/833 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/1627

Die Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 52 verpflichtet sind, Einsetzerklärungen und -berichte abzugeben, legen der Kommission bis zum 31. Juli jedes Jahres einen Einsetzbericht für das Vorjahr vor. Die Kommission übermittelt dem ICCAT-Sekretariat diese Angaben vor dem 31. August jedes Jahres. Der Bericht enthält folgende Angaben:
a)für jede Thunfischfarm die Gesamtmenge des von Fischereifahrzeugen und Tonnaren in Netzkäfige eingesetzten Roten Thuns, einschließlich der beim Transport zu den Netzkäfigen aufgetretenen Verluste in Zahlen und Gewicht,
b)die Liste der Schiffe, die Roten Thun für die Aufzucht fangen, bereitstellen oder transportieren (Name des Schiffes, Flagge, Lizenznummer, Art des Fanggeräts), und Tonnaren,
c)die Ergebnisse des Stichprobenprogramms zur Schätzung der Anzahl von gefangenem Roten Thun nach Größe sowie das Datum, die Uhrzeit, das Fangebiet und die verwendete Fangmethode, zwecks besserer Statistiken für die Bestandsbewertung. Das Stichprobenprogramm sieht vor, dass die Stichprobe zur Kontrolle der Größe (Länge oder Gewicht) in Netzkäfigen an einer Probe (= 100 Exemplare) pro 100 Tonnen lebender Fische oder an einer Stichprobe von 10 % der Gesamtzahl der in Netzkäfige eingesetzten Fische erfolgen muss. Stichproben zur Kontrolle der Größe werden nach Maßgabe der ICCAT-Leitlinien für die Übermittlung von Daten und Informationen während der Entnahme in der Thunfischfarm und an beim Transport zu Tode gekommenen Fischen gezogen. Für Fische, die länger als ein Jahr in der Thunfischfarm gehalten werden, sind weitere, zusätzliche Probemethoden festzulegen. Die Probenentnahme sollte während eines beliebigen Entnahmevorgangs durchgeführt werden und alle Käfige umfassen,
d)die Mengen von in Netzkäfigen eingesetztem Rotem Thun und eine Schätzung des Wachstums und der Sterblichkeit in Gefangenschaft und der verkauften Mengen (in Tonnen). Diese Angaben werden pro Thunfischfarm bereitgestellt,
e)die im Vorjahr in Netzkäfige eingesetzten Mengen Roten Thuns und
f)die im Vorjahr vermarkteten Mengen Roten Thuns, aufgeschlüsselt nach ihrem Ursprung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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