ErwGr. 7

REG_2023_2053 · zur Festlegung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EU) 2017/2107 und (EU) 2019/833 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/1627

Mit dieser Verordnung sollten auch die ICCAT-Empfehlungen 06-07 über die Aufzucht von Rotem Thun, 18-10 über Mindeststandards für Schiffsüberwachungssysteme im ICCAT-Konventionsgebiet, 96-14 über die Einhaltung der Vorschriften in den Fischereien auf Roten Thun und Schwertfisch im Nordatlantik, 13-13 über die Errichtung eines ICCAT-Registers der Schiffe mit einer Länge über alles von mindestens 20 Metern, die im Konventionsgebiet Fisch fangen dürfen und 16-15 über die Umladung von Rotem Thun gegebenenfalls vollständig oder teilweise umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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