ErwGr. 22

REG_2023_2055 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel

Für synthetische Polymermikropartikel zur Verkapselung von Duftstoffen wurde im Dossier nach Anhang XV die Auffassung vertreten, dass ein Übergangszeitraum von fünf oder acht Jahren im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Kosten wie auch ihren wirtschaftlichen Nutzen angemessen sein kann. Für Reinigungsmittel, Wachse, Poliermittel und Lufterfrischer wurde ein Übergangszeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet, um der Industrie ausreichend Zeit zu geben, ihre Produkte umzuformulieren und synthetische Polymermikropartikel zu ersetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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